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Titelbild Förderung BEG

BEG-Förderungen für unsere Systeme

Noch nie wurde der Einsatz von erneuerbaren Energien und energieeffizientes Handeln beim Sanieren von Gebäuden so gut gefördert wie durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz: BEG. Die staatlichen Zuschüsse können zum Beispiel bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bei der Sanierung der Heizungsanlage tragen. Was muss jedoch bei der Förderung unbedingt beachtet werden? Welche Produkte werden gefördert? Und wer kann von den umfangreichen Zuschüssen profitieren? Wir klären auf und bringen Sie Ihrem Fördergeld näher.

Die aktuelle politische Situation

Die aktuelle Situation

Die novellierte Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nah­men (BEG EM) trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie endet offiziell am 31. Dezember 2030.

Seit dem 6. November 2024 ist die Ampel-Koalition Geschichte. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag haben sich nun darauf verständigt, dass Kanzler Scholz durch das Stellen der Vertrauensfrage am 16. Dezember 2024 den Weg für Neuwahlen ebnen kann. Sollte dem Kanzler das Vertrauen entzogen werden sind Neuwahlen am 23. Februar 2025 sehr wahrscheinlich. Für alle BEG-Anträge, die bis zum Ende des Jahres 2024 gestellt werden, gibt es einen regulären, vom Bundestag beschlossenen, Haushalt. Da es zum laufenden Haushalt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt, ist für die verbleibenden Wochen bis Jahresende nicht mit einer Haushaltssperre des Finanz­ministeriums zu rechnen. Die Verbände, insbesondere der BWP, fordern eine ent­sprech­ende Klarstellung der Bundesregierung, die für Planungs­sicherheit bei Gebäude­eigentümern sorgen soll.

Es ist grundsätzlich zu empfehlen, nicht abzuwarten, und für zeitnahe geplante Wärme­pumpen­projekte die Förder­anträge noch vor Ablauf des aktuellen Kalenderjahres zu stellen.

Auf dieser Seite erfahren Sie alles weitere zum aktuellen Stand der Förderungsmöglichkeiten.

FORDERN UND FÖRDERN – DAS ZUSAMMENSPIEL VON GEG UND BEG

EIN BLICK AUF DIE ENTWICKLUNG DER FÖRDERUNG

Am 1. Januar 2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Nahezu gleichzeitig wurde auch die Förderung der Maßnahmen rund um Gebäudesanierung angepasst. Damit verfolgt der Gesetzgeber den Grundsatz, dass die Umsetzung von geforderten Effizienzmaßnahmen an und in Gebäuden bezahlbar bleibt.

Attraktiv bei niedrigerem Haushaltseinkommen

Die novellierte BEG-Förderung ist in ihrer Struktur erhalten geblieben. Zusätzlich spielt nun die Höhe des Haushaltseinkommens eine wichtige Rolle. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro werden mit einem zusätzlichen Bonus von 30 % in der neuen BEG unterstützt werden. Bei der Ausschöpfung der maximal förderfähigen Kosten sind es zusätzlich bis zu 9.000 Euro Zuschuss.

Förderung im Überblick
Abbildung Förderung im Überblick

Die BEG im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude trägt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms bei. Durch die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude und den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien soll der CO2-Ausstoß im Gebäudesektor deutlich reduziert werden.

Dafür stellt die BEG drei Teilprogramme bereit, die das gesamte Spektrum und der Sanierung des Gebäudebestands abdecken sollen:

  • die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude“ (BEG WG),
  • die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude“ (BEG NWG)
  • und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).

Die einzelnen Bestimmungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Mehr erfahren

BEG - Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Die BEG sieht Zuschüsse für die Umsetzung vieler Maßnahmen vor, die zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand führen. Neben Maßnahmen an der Gebäudehülle werden auch Maßnahmen im Bereich der Anlagen- und Heiztechnik bezuschusst. Hier können unsere energieeffizienten Anlagen ihre Stärken ausspielen: sowohl im Betrieb, wie auch bei den bezuschussten Anschaffungs- und Installationskosten.

Bild eines Altbaus

Förderung Klimaanlagen Nichtwohngebäude

Klimaanlagen
Abbildung BEG Zuschüsse Produktbereiche 01

Luft/Luft-Anlagen profitieren in jedem Einsatzfall

Ob Bürogebäude, Hotels oder Shops – oft sorgen in diesen Gebäuden Klimaanlagen für mehr Komfort und Wohlbefinden. Und da, wo sie fehlen, wächst zunehmend der Wunsch der Kunden und Betreiber nach entsprechender Nachrüstung. Egal, ob die Systeme in Bestandsgebäuden ersetzt oder neu eingebaut werden – die BEG bietet hier attraktive Fördermöglichkeiten. Wer darüber hinaus die M-Serie, Mr. Slim oder die City Multi Systeme auch zum Heizen einsetzt, der kann im besonderen Maße von den aktuellen Zuschüssen profitieren.

Luft/Luft-Wärmepumpen in der Förderung

Förderung Klimaanlagen Wohngebäude

BEG 2024
Abbildung Wohngebäude

Luft/Luft-Wärmepumpen

Schon gewusst? Luft/Luft-Wärmepumpen werden als vollwertige Heizsysteme mit den gleichen Zuschüssen bedacht, wie die wassergeführten Wärmepumpen. Informieren Sie sich zum aktuellen Stand der BEG-Förderung.

Luft/Luft-Wärmepumpen in der Förderung

Förderung Wärmepumpen

Wärmepumpen
Abbildung BEG Zuschüsse Produktbereiche 02

Hohe Zuschüsse für Heizungswärmepumpen

Die Wärmeversorgung ist für einen großen Anteil an CO2-Emissionen im Gebäudesektor verantwortlich. Zukunftsweisende Heizsysteme, wie Luft/Wasser-Wärmepumpen Ecodan oder Sole/Wasser-Wärmepumpen Geodan sorgen mit hoher Effizienz für spürbare Emissionen-Reduktion – vor allem, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden. Der Staat belohnt den Einsatz von Wärmepumpen mit besonders hohen Zuschüssen – und das sowohl in Wohn- wie auch in Nichtwohngebäuden.

Wärmepumpen in der Förderung

Förderung Kaltwassersätze & Großwärmepumpen

Kaltwasser & Großwärmepumpen
Abbildung BEG Zuschüsse Produktbereiche 03

Auch Kaltwassersätze und Großwärmepumpen werden gefördert

Je nach individuellen Anforderungen können auch Kaltwassersätze für die Raumkühlung im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Ihr Einsatz wird, genauso wie die Direktverdampfungssysteme, bei der Einhaltung der entsprechenden Mindestanforderungen aus den Mitteln der BEG bezuschusst. Luft- oder wassergekühlte Systeme können auch als Großwärmepumpe für die Wärmeversorgung eingesetzt werden.

Luft- / Wassergekühlte Systeme in der Förderung

Förderung Lüftungsgeräte

Lüftungsgeräte
Abbildung BEG Zuschüsse Produktbereiche 04

Effiziente Lüftungssysteme sind förderungsfähige Anlagentechnik

Die energetische Sanierung der Gebäudehülle sorgt z. B. mit einer Außendämmung sowie erneuerten Fenstern und Türen für eine dichte Gebäudehülle. Ein Lüftungssystem ist in diesem Fall die Lösung, die für einen energieeffizienten Luftaustausch sorgt. Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung, wie Lossnay, gehören daher auch auf die Liste der förderungsfähigen Anlagentechnik.

Lüftungsgeräte in der Förderung