Lüftungsanlagen mit BEG-Förderung
Konzentrationsmangel, sinkende Motivation und Müdigkeit – Sauerstoffmangel beeinträchtigt unsere Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden. Doch ständiges Fensteröffnen ist lästig und kostenintensiv. Schließlich geht mit jedem Lüftungsvorgang wertvolle Heizwärme verloren.
Eine komfortablere und deutlich effizientere Lösung bietet Mitsubishi Electric mit den Lossnay-Lüftungsgeräten, die – vor allem auch bei dichter Gebäudehülle – für eine kontrollierte Belüftung mit Wärmerückgewinnung sorgen.
Ausgestattet mit einem leistungsstarken Wärmerückgewinnungssystem saugen die Lossnay-Lüftungsgeräte verbrauchte Luft ab, während sie den Raum gleichzeitig mit frischer Außenluft versorgen. Dabei wird beim Austausch die vorhandene Kühl- / Heizenergie fast vollständig genutzt, so dass Energieeinsparungen von bis zu 70 Prozent möglich sind. Belohnt wird diese Effizienz mit Zuschüssen für den Einsatz der Produkte. Die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) berücksichtigt diese Technologie im Rahmen der Anlagentechnik.
Raumlufttechnische Anlagen werden mit Zuschüssen bedacht
Zuschüsse Raumlufttechnische AnlagenNicht nur der Einbau neuer Lüftungsgeräte in bestehende Gebäude wird vom Staat gefördert. Sondern auch der Austausch wenig effizienter Lüftungsanlagen durch neue, die den Standards der technischen Mindestanforderungen entsprechen, wird bezuschusst – genauso wie die Optimierung bestehender Systeme.
Dabei ist es unerheblich, ob sich bei dem jeweiligen Objekt um ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude handelt. In beiden Fällen können die förderungsfähigen Maßnahmen rund um den Einsatz effizienter Lüftungssysteme mit Zuschüssen in Höhe von 15 Prozent der Investitionssumme bedacht werden. In Wohngebäuden ist an dieser Stelle ein Bonus von 5 Prozent möglich, wenn die Maßnahme im iSFP genannt ist.
Auch bei der Zuschussbeantragung für den Einsatz von Lüftungsgeräten muss ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin eingeschaltet werden.
Lossnay-Anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Lossnay-AnlagenEbenfalls unerheblich ist es, ob sich bei den Systemen um zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen handelt.
Die Anforderungen an die Leistungsaufnahme und an den Wärmebereitstellungsgrad gelten auch als erfüllt, wenn die Anlage einen spezifische Energieverbrauch von SEV < -26 kWh/(m2a) gemäß der Ökodesign-Richtlinie aufweist. Entscheidend ist hierbei die Menge an Energie, die eine Anlage theoretisch gegenüber einer Lüftung mit geöffneten Fenstern einspart. Der Wärmeverlust, den das Öffnen der Fenster bewirken würde, wird mit dem Stromverbrauch der Geräte aufgerechnet.
Nahezu alle Lossnay-Systeme können nach BEG EM gefördert werden.
Der Einsatz von Lüftungsanlagen wird auch in Wohngebäuden gefördert. Zu dem Basis-Zuschuss von 15 Prozent kann hier zusätzlich ein Bonus von 5 Prozent gewährt werden. dafür muss die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für das betroffene Gebäude aufgeführt sein.
Lüftung auch bei systemischen Maßnahmen förderungsfähig
Förderung LüftungBei der Förderung von systemischen Maßnahmen geht es nicht um einzelne Maßnahmen oder Bereiche, wie z. B. die Lüftung. Vielmehr werden hier alle Vorhaben, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf einer Effizienz-Stufe führen, als Gesamtmaßnahme betrachtet.
Die technischen Werte der Lüftungsanlagen fließen dabei in die energetische Gesamtbewertung des Gebäudes ein und wirken sich auf die Einstufung in die Energie-Stufen aus.
Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Gebäudeart (Wohn- / Nichtwohngebäude), dem Segment (Neubau / Sanierung) und von der erreichten Effizienz-Stufe ab.