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Energetische Sanierung: Steuervorteile nutzen

Wärmepumpen und Lüftungsanlagen sind steuerlich absetzbar

Blogartikel

Bereits 2020 wurde als Ergebnis des Klimaschutzprogrammes 2030 die Förderlandschaft für energetische Sanierungsmaßnahmen und erneuerbare Energien neu aufgesetzt.

Neben den Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – wie den direkten Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Tilgungszuschüssen bei Krediten der KfW – können Sie auch auf steuerliche Vorteile zurückgreifen. Denn mit der Einführung der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen ist es möglich, die Kosten der Sanierung des selbst genutzten Eigentums bei der Einkommenssteuer umfangreich geltend zu machen. Als Teil der Sanierungsmaßnahmen können Sie auch Wärmepumpen und Lüftungsanlagen und ihren Einbau steuerlich geltend machen.

Was wird steuerlich gefördert?

Einzelmaßnahmen

Sanierungsmaßnahmen

Durch das Programm werden vielfältige Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands beitragen, gefördert. Für diese Maßnahmen gelten bestimmte technische Mindestanforderungen, um die Qualität der energetischen Sanierung zu sichern. Im Einzelnen werden Wärmedämmung an Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken gefördert, ebenso die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren. Auch wenn Sie die Anlagentechnik in Ihrem Wohnhaus verbessern möchten, z. B. durch den Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizungsanlage (v.a. Wärmepumpen) oder den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, können Sie dieses Förderprogramm nutzen. Darüber hinaus werden die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert.

Wie hoch fällt die steuerliche Förderung aus?

Fördergeldhöhe

Fördersummen und Prozente

Ob selbstgenutztes Haus oder Eigentumswohnung: In beiden Fällen gibt es für die energetische Sanierung satte Fördermöglichkeiten. Wenn Sie ein Gebäude mit mehreren selbstgenutzten Eigentumswohnungen sanieren, so kann im Sinne des Steuergesetzes jede einzelne Eigentumswohnung für sich gefördert werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass bei Beginn der Sanierungsmaßnahmen das Gebäude bzw. die Wohnungen mindestens zehn Jahre alt sind.

20 Prozent der gesamten Aufwendungen für die genannten Maßnahmen (maximal 40.000 Euro pro Wohnung / Haus bei einer förderfähigen Summe von 200.000 Euro) sind steuerlich abzugsfähig. Dieser Abzug erfolgt direkt von der individuellen Steuerschuld, ist damit progressionsunabhängig und verteilt sich auf 3 Jahre. Dabei werden in den ersten beiden Jahren je 7 % abgezogen und im 3. Jahr die verbleibenden 6 %. Maßgeblich für den Beginn des Abzugs ist die Erklärung in dem Jahr, in dem die Rechnung der Maßnahme bezahlt wurde.

Die Kosten der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind sogar mit 50 Prozent der anfallenden Kosten abzugsfähig. Hier muss eine anerkannte Energieeffizienzberatung hinzugezogen werden.

Wie bekommt man das Fördergeld?

Vorgehen

Steuerliche Förderung erhalten

Ein Antrag vor dem Beginn der Maßnahme muss nicht gestellt werden. Denn die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung können Sie ganz einfach im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Legen Sie der Einkommenssteuererklärung einfach eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder der Energieberatung über die Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahme bei. Für die Bescheinigung muss das amtliche Muster des Bundesfinanzministeriums verwendet werden.

Bei dem ausführenden Fachbetrieb muss es sich um einen Meisterbetrieb bzw. einen Betrieb mit vergleichbarer Qualifikation aus dem relevanten Tätigkeitsbereich handeln. Stellt eine Energieberatung die Bescheinigung aus, so muss sie entweder durch den ausführenden Fachbetrieb oder Sie selbst mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Sanierungsmaßnahme beauftragt worden sein.

Fördermittel clever kombinieren

Eine Maßnahme, die steuerlich gefördert wird, darf nicht zusätzlich mit anderen Förderprogrammen des Bundes gefördert werden. Allerdings können verschiedene Maßnahmen durch unterschiedliche Förderprogramme bezuschusst werden. So kann z. B. die Wärmedämmung steuerlich gefördert und der Einbau einer Wärmepumpe mit Mitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt werden (siehe auch BEG-Förderung für Wärmepumpen).

In vielen Fällen macht eine übergeordnete Energieberatung vor Beginn der Maßnahmen Sinn. Auch hier kommen Mittel des Bundes in Form einer Förderung zum Einsatz. Die „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ wird mit 80 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten übernommen.

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