Die Ökodesign-Richtlinie für Klimageräte
Die Ökodesign-Richtlinie für Raumklimageräte
BlogartikelKlimaanlagen und die ErP-Richtlinie
Warum auch Klimageräte unter die Ökodesign Richtlinie (ErP-Richtlinie - Energy-related Products) fallen, ist klar: Klimatechnik ist mittlerweile fest in unserem Alltag verankert – im Auto, Büro oder in den eigenen vier Wänden. Die technische Entwicklung der letzten Jahre hat hier bereits deutliche Fortschritte gebracht. Auch uns bei Mitsubishi Electric ist es wichtig, einen entscheidenden Beitrag für mehr Energieeffizienz zu leisten. Für Raumklimageräte gelten im Rahmen der ErP-Richtlinie zwei Durchführungsverordnungen – abhängig von der Leistung des jeweiligen Produktes.
Hier stellen wir Ihnen sämtliche technischen Datenblätter unserer Klima- und Wärmepumpensysteme zur Verfügung.
Raumklimageräte bis 12 kW Leistung
Bis 12 kWSeit dem 01.01.2013 ist die Durchführungsverordnung (EU) 206/2012 in Kraft. Sie setzt die Anforderungen der ErP-Richtlinie 2009/125 EG für Raumklimageräte mit einer Kälteleistung bis 12 kW um. Für die Energiekennzeichnung per Label wurde die Skala der Effizienzklassen nach A um A+, A++ und A+++ erweitert.
Raumklimageräte bis 12 kW müssen zum einen vorgegebene Mindesteffizienzwerte erfüllen. Zum anderen müssen sie mit einem Energielabel gekennzeichnet werden, das Aufschluss über ihre Energieeffizienzklasse, den Schallleistungspegel und die Klimazone Ihres Einsatzgebietes gibt.
Geräuschemissionen Raumklimageräte: Effizienz und Komfort im Fokus
Verbraucher erhalten auf dem Energielabel auch relevante Informationen über die Geräuschemissionen ihres Klimasystems. Hierzu wird der Schallleistungspegel des Innen- und Außengerätes in Dezibel als objektive Akustikgröße angegeben.
Schalldruck- und Schalleistungspegel bei Raumklimageräten
Neben dem Schallleistungspegel ist auch der Schalldruckpegel eine wichtige Kenngröße. Eine Bewertung der Geräuschemission nach dem Schalldruckpegel hat den Vorteil, dass unabhängig vom Einsatzort und Messverfahren des Schalldrucks eine Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Klimageräten möglich ist. Der Schalldruckpegel wird häufig in ca. 1 m Abstand gemessen, dabei liegen moderne Split-Klimageräte bei durchschnittlich sehr leisen 21 Dezibel.
Der Schalldruckpegel dB(A) einer Klimaanlage
Der Schalldruckpegel ist eine Schallfeldgröße und gibt das empfundene Betriebsgeräusch eines Innengerätes in einer bestimmten Entfernung an.
Der Schallleistungspegel dB(A) einer Klimaanlage
Die Schallleistung ist eine akustische Größe, die die Quellstärke eines Schallerzeugers beschreibt und somit unabhängig vom Abstand zum Empfangsort ist.
Klimazonen für den Heizbetrieb eines Raumklimageräts
KlimazonenDa die klimatischen Bedingungen großen Einfluss auf das Betriebsverhalten im Wärmepumpenmodus haben, wurden drei Klimazonen innerhalb der EU gebildet: warm, mittel, kalt. Die Messpunkte liegen einheitlich bei 12 °C, 7 °C, 2 °C und -7 °C. Die Angabe der Klimazonen auf dem Energielabel wird bei Klimageräten und Wärmepumpen farblich unterschieden. Alle Hersteller müssen ihre Werte für die mittlere Klimazone ausweisen. Angaben für die warme und kalte Zone erfolgen auf freiwilliger Basis.
Raumklimageräte ab 12 kW Leistung
Ab 12 kWMit der EU Verordnung 2281/2016 werden seit dem 01.01.2018 Ökodesign-Anforderungen an Klimageräte und Luft/Luft Wärmepumpen mit einer Kälteleistung von über 12 kW gestellt. Geräte, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Im Gegensatz zu den Geräten bis 12 kW Leistung müssen Hersteller für Systeme über 12 kW Leistung neben der grundsätzlichen Dokumentationspflicht ausschließlich die Vorgaben zur Mindesteffizienz erfüllen. Maßgeblich sind hier der ηs,c Wert und ηs,h Wert. Sie geben Aufschluss auf den Jahresnutzungsgrad der Geräte. Der ηs,c Wert bezieht sich auf die Raumkühlung, der ηs,h auf die Beheizung.
Unterschiede der ErP-Anforderungen für Klimageräte
Ökodesign AnforderungenMindestanforderungen an saisonale Effizienz für Luft/Luft-Wärmepumpen und Klimageräte >12kW
FAQ - Raumklimageräte bis 12 kW
bis 12 kWBedingt durch das neue Messverfahren wird die Einteilung der Energieeffizienz in neue Klassen geordnet. Ein Klimagerät, das nach heutigem Stand die Klasse A erzielt, kann nach neuer ErP-Richtlinie in eine deutlich schlechtere Klasse rutschen. Die Mindestanforderungen haben keinen Einfluss auf die Einstufung der Geräte.
Durch die drei neuen Effizienzklassen lassen sich Klimageräte noch besser hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit differenzieren. Es herrscht deutlich größere Klarheit über den elektrischen Verbrauch und die Geräuschemissionen – erstmals durchgängig bei den Klimageräten aller Hersteller, was zu einer höheren Transparenz für den Endverbraucher führt.
Die Durchführungsverordnung der ErP-Richtlinie für Raumklimageräte (Lot 10) ist zum 01.01.2013 in Kraft getreten und gilt ohne nationale Übergangsfristen in allen Staaten der EU mit den gleichen Regelungen.
Zu den Gewinnern bei den Klimageräten zählen künftig insbesondere Produkte mit der innovativen Invertertechnik. Die ErP-Richtlinie wird nun dafür sorgen, dass Anbieter ineffizienter Geräte ihren Marktzugang verlieren.
FAQ - Raumklimageräte ab 12 kW
ab 12 kWNein. Nur Produkte, die ab dem 01.01.2018 in die EU eingeführt oder innerhalb der EU produziert wurden, müssen die Anforderungen erfüllen
Diese Anwendung ist nicht im Geltungsbereich der Richtlinie, solange es sich um eine Sonderanfertigung handelt, die einzeln hergestellt und erst am Aufstellungsort zusammengebaut wird.
Die Richtlinie geht davon aus, dass Raumklimageräte ab 12 kW aufgrund ihrer Leistungsgröße nicht mehr relevant für eine private Nutzung durch fachfremde Endverbraucher sind. Darum ist lediglich das Ausweisen des Jahresnutzungsgrade innerhalb der Datenblätter verpflichtend. Eine Nennung in Werbeunterlagen, Katalogen oder Labels ist nicht erforderlich.