BEG-Förderung von Kaltwassersätzen und Großwärmepumpen
CO2-Einsparung auch bei Nichtwohngebäuden
Blogartikel 07.02.2024Neben Wohngebäuden bietet auch das gewerbliche Umfeld vielfältige Möglichkeiten, mit den eingesetzten Technologien, den CO2-Austoß zu reduzieren. Sowohl bei den Einzel- als auch bei den systematischen Maßnahmen rücken daher auch Nichtwohngebäude in den Fokus. Moderne Kälte- und Heiztechniksysteme reduzieren hier durch ihre effiziente Betriebsweise die schädlichen Emissionen im erheblichen Maße.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Einsatz dieser modernen Systeme. Es werden sowohl effiziente Kaltwassersätze zur Raumkühlung, wie auch der Großwärmepumpe zur Wärmeerzeugung in Nichtwohngebäuden gefördert.
Anlagentechnik zur Raumkühlung fördern lassen
Förderung RaumkühlungDie BEG-Förderung berücksichtigt im Bereich der Anlagentechnik Kaltwassersätze, die entsprechende Mindestanforderungen erfüllen. Bei ihrem Einsatz in Nichtwohngebäuden wird die Maßnahme mit 15 Prozent der förderungsfähigen Kosten bezuschusst. Diese sind auf 500 € pro Quadratmeter Nettofläche und Kalenderjahr begrenzt.
Bevor der Online-Antrag gestellt wird, muss ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin eine entsprechende technische Projektbeschreibung erstellen. Anschließend erhalten die Expert:innen eine TPB-ID, mit der der Antrag beim BAFA eingereicht werden kann.
Viele luft- und wassergekühlten Kaltwassersatz-Serien der Produktmarke Climaveneta können bei der Installation bezuschusst werden. Die Produktliste führen alle förderungsfähigen Geräte mit den relevanten technischen Daten auf.
Auch Großwärmepumpen können gefördert werden
Förderung GroßwärmepumpenViele der Kaltwassersätze können im Betrieb als Wärmepumpen eingesetzt werden. Erfüllen sie dann die technischen Mindestanforderungen an Effizienz und sind entsprechend von unabhängigen Instituten geprüft und zertifiziert, so werden sie auch im Rahmen der BEG als Wärmeerzeuger gefördert.
Energieeffizienz-Expert:innen müssen in diesem Falle nicht eingebunden werden, denn die geprüften Wärmepumpen werden beim BAFA direkt gelistet. Bei der Antragstellung können sie in dem Onlineformular direkt aus der Liste der förderungsfähigen Produkte ausgewählt werden.
Die Großwärmepumpen werden grundsätzlich mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten bezuschusst. Diese liegen bei Nichtwohngebäuden bis 150 m² pauschal bei 30.000 Euro. Bei Gebäuden bis 400 m² Nettogrundfläche können bis zu 200 € / m² angesetzt werden. Für Gebäude bis 100 m² werden zusätzlich 120 € / m² und ab 1.000 m² zusätzlich 80 €/ m² gezahlt..
Von dieser Wärmepumpenförderung profitieren viele unserer Produkte.
INTEGRA-Systeme in der BEG-Förderung
BEG-FörderungNeben den herkömmlichen Großwärmepumpen gibt es unter der Produktmarke Climaveneta auch das innovative INTEGRA-System. Es erlaubt 4-Leiter-Anwendungen für den simultanen Kühl- und Heizbetrieb. Diese innovative Lösung wird in vielen Serien ebenfalls als Wärmeerzeuger in den Einzelmaßnahmen der BEG gefördert – mit den zuvor dargestellten Zuschüssen. Die beigefügte Liste verschafft einen Überblick über die förderungsfähigen Produkte.
Wärme und Raumklimatisierung auch bei systematischen Maßnahmen förderungsfähig
FörderungenHinweis: Die im Rahmen der BEG genannte Förderung im Neubaubereich ist zurzeit aufgehoben.
Bei der Förderung von systematischen Maßnahmen geht es nicht um einzelne Maßnahmen oder Bereiche, wie z. B. die Raumklimatisierung. Vielmehr werden hier alle Vorhaben, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf einer Effizienz-Stufe führen, als Gesamtmaßnahme betrachtet.