BEG-Förderung für Nichtwohngebäude
Zuschüsse für Kältekompressionsgeräte und Luft/Luft-Wärmepumpen möglich
Blogartikel 07.02.2024Im Gebäudesektor muss der CO2-Ausstoß in den kommenden Jahren signifikant reduziert werden. Was dabei hilft, ist der Einsatz von effizienten Technologien, die im Gebäudebestand oft veraltet, weniger effiziente Techniken ersetzen können.
Wer Nichtwohngebäude saniert und sie auf ein höheres energetisches Niveau bringt, kann mit der BEG auch von der Förderung von Kälteanlagen zur Raumkühlung profitieren. Denn die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sehen in diesem Bereich Fördermöglichkeiten für diese Systeme als Maßnahmen aus dem Fördersegment „Anlagentechnik“ vor.
Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der förderungsfähigen Kosten können hier beantragt werden – für alle Anlagen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Allerdings müssen bei dem Antrag einige Punkte beachtet werden, damit das Fördergeld am Ende auch ausgezahlt wird.
Zuschüsse für Kältekompressionsgeräte in der BEG Einzelmaßnahme
Zuschüsse KältekompressionsgeräteKlimageräte und Kaltwassersätze, die entsprechende Mindestanforderungen erfüllen, werden im Bereich der Anlagentechnik durch die BEG in Nichtwohngebäuden berücksichtigt und mit 15 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten bezuschusst. Ausschlaggebend sind dabei die Leistungsregelung der Kompressionskälteanlagen und der errechnete Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad (ETA s, c), der die Effizienz des Systems beschreibt.
Auch raumlufttechnische Anlagen inkl. Wärme- / Kälterückgewinnung können beim Einhalten der technischen Mindestanforderungen mit dem gleichen Prozentsatz gefördert werden.
Vor der Antragstellung beim BAFA muss ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin eine technische Projektbeschreibung erstellen, in der die Herstellerangaben zu den Vorgaben der Richtlinie berücksichtigt werden.
Die förderfähigen Kosten liegen hier bei bis zu 500 Euro / m2 Nettogrundfläche des versorgten Gebäudes. Nahezu alle Produkte der M-Serie, Mr. Slim, (H)VRF sowie die meisten luft- und wassergekühlten Kaltwassersätze können hier gefördert werden.
Die BEG fördert auch Luft/Luft-Wärmepumpen
Förderung Luft/Luft-WärmepumpenDie meisten modernen Klimageräte arbeiten heute reversibel. Das heißt, sie können auch als Wärmepumpe zu Heizzwecken eingesetzt werden. In vielen gewerblichen Bauten können so Luft/Luft-Wärmepumpen das wassergeführte Heizsystem sehr gut ergänzen oder gar ersetzen.
Neben Anforderungen an die Effizienz, die durch ETAs-Grenzen vorgegeben werden, müssen die Wärmepumpen von einem unabhängigen Institut geprüft und zertifiziert sein. Erfüllen die Systeme diese Voraussetzungen, so werden sie in die Liste der geprüften Wärmepumpen aufgenommen. Aus diesem Grund müssen bei der Antragstellung zu dieser Maßnahme keine Energieeffizienz-Experten eingebunden werden und der Antrag kann ohne die Technische Projektbeschreibung gestellt werden. Der Zuschuss liegt hier bei 30 Prozent.
Die meisten M-Serie, Mr. Slim, VRF-Produkte können auch als Luft/Luft Wärmepumpe gefördert werden.
Mit dem gleichen Fördersatz können auch wassergeführte Wärmepumpen-Systeme bezuschusst werden.
Wärme und Raumklimatisierung auch bei systematischen Maßnahmen förderungsfähig
Wärme und RaumklimatisierungBei der Förderung von systematischen Maßnahmen werden alle Vorhaben, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf einer Effizienz-Stufe führen, als Gesamtmaßnahme betrachtet.
Allerdings spielen effiziente Kälteanlagen hier eine herausragende Rolle. Wenn effiziente Systeme auf Basis erneuerbarer Energien mehr als 55 Prozent des Wärme-und Kältebedarfs decken, kann für das Gebäude ein Erneuerbare-Energien-Bonus beantragt werden. Dieser wird zusätzlich zu den jeweiligen Zuschüssen gewährt, die bei der Erreichung der jeweiligen Effizienzstufe gezahlt werden. In der Sanierung zusätzliche 5 Prozentpunkte.