Homepage Wissen BEG-Förderung Luft/Luft-Wärmepumpen Wohngebäude
Bild einer Stadt-Silhouette

BEG-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen in Wohngebäuden

Attraktive Zuschüsse für die Heizungsmodernisierung sichern

Blogartikel 14.06.2024

Die in Deutschland installierten Heizungen sind in der Mehrheit veraltet. Wer schrittweise von einer fossilen Heizung auf eine nachhaltige und zukunftssichere Heizungsart umsteigen will oder mehr Flexibilität braucht, für den sind Luft/Luft-Wärmepumpen eine echte Alternative. Das Beste: Luft/Luft-Wärmepumpen werden im Rahmen der BEG-Förderung auch 2024 mit Zuschüssen unterstützt.

Schon gewusst?

Mit den meisten modernen Klimageräten (Luft/Luft-Wärmepumpen) können Sie auch heizen. In Wohngebäuden können Klimaanlagen als Luft/Luft-Wärmepumpen wassergeführte Heizsysteme sehr gut ergänzen oder gar ersetzen.

Wohngebäudesektor

Wohngebäude

Großes Potenzial für CO2-Minderung

Blickt man auf die Klimaziele in Deutschland und Europa, muss dringend gehandelt werden. Denn ineffiziente Heizungen in schlecht sanierten Altbauten tragen erheblich zu einem überhöhten CO2-Ausstoß bei. In dem großen Bestand an nicht zeitgemäßen Heizungsanlagen schlummert also ein enormes Potenzial, CO2 im Wohngebäudesektor einzusparen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schafft deshalb attraktive Anreize für den Einsatz neuer, effizienter Wärmeerzeuger: Wenn Sie im Rahmen einer Wohngebäudemodernisierung erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung einsetzen, werden Sie mit umfangreichen Zuschüssen unterstützt.

Förderfähig?

Förderfähigkeit

Diese Luft/Luft-Wärmepumpen werden gefördert

Neben Anforderungen an die Effizienz müssen die Wärmepumpen von einem unabhängigen Institut geprüft und zertifiziert sein. Erfüllen die Systeme diese Voraussetzungen, werden sie in die Liste der geprüften Wärmepumpen der BAFA aufgenommen. Für Wärmepumpen aus dieser Liste brauchen Sie keine Energieeffizienz-Expert:innen einbinden und können auf den Antrag für diese Maßnahme verzichten. Die „Technische Projektbeschreibung“ benötigen Sie ebenfalls nicht.

Mitsubishi Electric bietet Ihnen ein umfassendes Angebot an Luft/Luft-Wärmepumpen, mit denen Sie von den Zuschüssen der BEG profitieren können. Unsere Luft/Luft-Wärmepumpen der M-Serie erfüllen alle Anforderungen der Bundesförderung und werden mit den gleichen Zuschüssen bedacht, wie unsere Luft/Wasser-Wärmepumpen.

Wichtig: Wenn Sie in Ihrem Zuhause Luft/Luft-Wärmepumpen kombinieren, müssen diese die erforderliche Effizienz von A++ bzw. A+++ im Heizbetrieb erreichen, um gefördert werden zu können. Kombinationen müssen immer individuell geprüft und ein entsprechendes Energie-Label über den ERP-Kalkulator erstellt werden.

Förderfähige Luft/Luft-Wärmepumpen

Single-Split & Multi-Split
Bild der BEG-Förderung für M-Serie Geräte Nichtwohngebäude und Wohngebäude

von Mitsubishi Electric

Die Single-Split-Systeme bestehen aus einem Innengerät und einem Außengerät. Dementsprechend sind diese für einzelne Räume geeignet. Folgende Mitsubishi Electric Single-Split-Kombinationen erfüllen die technischen Mindestanforderungen und werden damit aktuell gefördert.

  • MUZ-AY VG
  • MUZ-EF VG
  • MUZ-LN VG2
  • MUZ-LN VGHZ2
  • MUZ-RW 35/50 VGHZ
  • MUZ-FT 25/35 VGHZ

Bei besonders großen oder mehreren Räumen empfehlen wir die Multisplit-Variante. Hierbei können bis zu acht Innengeräte an ein Außengerät angeschlossen werden. Folgende Multi-Split-Kombinationen erfüllen die technischen Mindestanforderungen im Sinne der BEG.

  • MXZ 2F42VF4
  • MXZ 2F53VF4
  • MXZ 3F54VF4
  • MXZ 4F83VF2
  • MXZ 5F102VF2

Zuschüsse

Zuschüsse

Wie hoch ist die Förderung?

Für Wohngebäude gelten Obergrenzen für die Kosten, die angerechnet werden können:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit,
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es bis zu 5.000 Euro Förderung für Planung und Baubegleitung. Im Mehrfamilienhaus sind es bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 20.000 Euro.

Nach der Bewilligung der Förderung können Sie einen Ergänzungskredit der KfW bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 90.000 Euro gibt es eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn die geförderten Maßnahmen mindestens 10 Jahre lang genutzt werden. In dieser Zeit können Prüfungen durchgeführt werden, bei denen alle Unterlagen zur Verfügung stehen müssen.

Übersicht der förderfähigen Kosten für die Sanierung eines Wohngebäudes inklusive Planung und Baubegleitung

Mehr Zuschüsse

Systemische Maßnahmen

Erneuerbare Energien bei systemischen Maßnahmen

Was sind systemische Maßnahmen? Bei der Förderung von systemischen Maßnahmen geht es nicht um einzelne Maßnahmen oder Bereiche. Darunter werden alle Maßnahmen gefasst, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen.

Effiziente Luft/Luft-Wärmepumpen spielen hier eine herausragende Rolle. Wenn Systeme, die Erneuerbaren Energien nutzen, mehr als 55 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs decken, können Sie für das Gebäude einen Erneuerbare-Energien-Bonus beantragen. Dieser wird zusätzlich zu den Zuschüssen gewährt, die bei der Erreichung der jeweiligen Effizienzstufe gezahlt werden. Wenn Sie sanieren, erhalten Sie sogar nochmal 5 % Zuschuss extra.

Bild zur EE-Effizienzstufe für Luft-/Luft-Wärmepumpen in der BEG-Förderung

Das könnte Sie auch interessieren

Blogartikel
Sie haben 0 Element(e) gespeichert. Merkliste ansehen
Seite teilen:

0

Merkliste aktualisiert